Friedhofsgebühren müssen zum
Teil deutlich steigen
Ortsgemeinderat zieht notwendige Konsequenz aus
Friedhofskalkulation
In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat nach nochmals langer Diskussion
eine teilweise drastische Erhöhung der Friedhofsgebühren.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, warum dieser, für alle Beteiligten nicht einfache,
Schritt notwendig war.
Die kommunalen Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass der Haushaltsabschnitt
„Friedhofs- und Bestattungswesen“ einer Gemeinde kostendeckend arbeiten muss. Dabei sind
ca. 85% der Ausgaben durch Einnahmen aus Gebühren auszugleichen. Der Rest darf wegen
des Charakters eines Friedhofes als öffentliche Grünanlage aus allgemeinen Haushaltsmitteln
finanziert werden.
Auf diesen Sachverhalt werden die Ortsgemeinden in schöner Regelmäßigkeit durch die
Kommunalaufsicht hingewiesen und aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Wie Sie sicher den regionalen Medien entnehmen konnten, mussten daher in den letzten
Monaten und Jahren schon sehr viele Gemeinden des Landkreises ihre Friedhofsgebühren
massiv erhöhen.
Nachdem nun nach Jahren für den Breitenbacher Friedhof endlich die notwendige
Gebührenkalkulation vorliegt, befasste sich der Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 1. April sehr intensiv mit den Zahlen. Grundlage bilden dabei nicht nur die
Unterhaltungskosten, sondern auch die Abschreibung der notwendigen Investitionen. Dazu
gehören neben den Grabfeldern und der Leichenhalle auch der Vorplatz des Friedhofes, der
ganz aktuell für über 60 000€ neu ausgebaut wurde. In diesem und im nächsten Jahr werden
wir endlich die Entwässerungs- und Wegebaumaßnahmen innerhalb des Friedhofes für
insgesamt etwa 120 000€ umsetzen. Ein entsprechendes Konzept wurde schon 2009 von
einem Planungsbüro erarbeitet. Der HHF-Ausschuss beriet und diskutierte ausführlich die für
jede einzelne Kostenposition vorgelegten Zahlen. Und blieb dabei teilweise in seinen
Empfehlungen, die jetzt vom Gemeinderat umgesetzt wurden, unter den in der Kalkulation
geforderten Beträgen.
Am stärksten fällt sicher die drastische Steigerung für ein klassisches Reihengrab von bisher
400€ auf künftig 1100€ aus. Die in den letzten Jahren am häufigsten gewählte
Bestattungsform in einem Rasenreihengrab verteuert sich dagegen nur um 200€ auf jetzt
2300€, was in einem Zeitraum von fünf Jahren in etwa der allgemeinen Preissteigerung
entspricht. Die Benutzung der Leichenhalle wird bei Urnenbestattungen sogar etwas
günstiger, da jetzt eine Nutzung der Leichen- oder Kühlzelle separat berechnet, da diese nicht
bei allen Bestattungen notwendig ist.
Gänzlich neu ist eine allgemeine Verwaltungsgebühr in Höhe von 180€. Die bisherigen Preise
für die Entfernung von Grabstätten deckten bei weitem nicht den Personalaufwand und
mussten daher in etwa verdoppelt werden, so z.B. für ein Reiheneinzelgrab von 95€ auf 200€.
11.06.2015
Text: Jürgen Knapp
Ein Brunnen auf dem Friedhof zur Zeit außer Betrieb
Wegen der Erneuerung der Wasserleitung in der Straße zum Friedhof steht die eine Zapfstelle in Richtung Waldmohrer Straße derzeit leider nicht zur Verfügung.
Die bisherige Zuleitung vom alten Wasserhaus führte recht oberflächennah durch ein Privatgrundstück und musste daher gekappt werden. Durch die Verbandsgemeindewerke wurde eine neue Versorgungsleitung im öffentlichen Bereich bis hinter das Friedhofstor verlegt. Wir werden in den nächsten Tagen überprüfen, ob ein zumindest provisorischer Anschluss machbar ist oder ob es aus Kostengründen sinnvoll ist, diese Maßnahme mit dem in diesem Jahr beginnenden Ausbau der Friedhofswege durchzuführen.
Bitte nutzen Sie zwischenzeitlich die beiden anderen Zapfstellen auf dem Friedhof.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für diese unumgängliche Maßnahme.
15. April.2015
Text: Jürgen Knapp, Ortsbürgermeister
Unterstand auf dem Bamberger Friedhof aufgestellt.