Ruhe bitte!?
Für die einen Arbeit oder Spaß – für die anderen störender Lärm
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wegen mehrerer Beschwerden aus der Bevölkerung und auch auf Grund eigener Wahrnehmungen möchte ich hier einmal die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Thema Lärm bzw. vorgeschriebener Ruhezeiten wiedergeben.
Nach den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz ist das Lärmen, egal ob durch (Party-)Musik oder den Betrieb von Geräten und Maschinen, grundsätzlich nicht erlaubt
Für den Betrieb von Maschinen und Geräten, die in der 32. BimSchV aufgeführt sind, gilt eine erweiterte Nachtruhe von 20 Uhr bis 7 Uhr.
Bei uns in Rheinland-Pfalz dürfen besonders laute Geräte wie Freischneider (Motorsensen) oder Laubbläser sogar nur werktags zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und 15 Uhr und 17 Uhr betrieben werden.
Ausnahmen von den genannten Vorschriften gelten nur für gewerbliche Unternehmen. Ein Verstoß kann mit einer recht hohen Geldbuße geahndet werden.
Bitte sind Sie so nett und halten im Sinne eines guten Miteinanders in der Gemeinde die beschriebenen Regeln ein, denn nicht nur kleine Kinder und ältere Menschen brauchen eine Mittagsruhe oder den nächtlichen Schlaf.
Ihr
Jürgen Knapp
Ortsbürgermeister